Allgemeine Geschäftsbedingungen ALL IN Sports GmbH nachfolgend auch
ALL IN Davos genannt.
*gelten für Verkäufe im Shop , Vermietung von Fahrzeugen sowie während der Tour / Guiding- Angebote
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen
und Leistungen von ALL IN Sports GmbH / ALL IN Davos, soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.
2. Lieferungen und Fristen
a) Lieferungen von Fahrzeugen, Zubehör und Bekleidung erfolgen bei
ALL IN Davos zu den beim Vertragsabschluss geltenden Preisen und Versionen.
b) Wir liefern unsere Waren ausschliesslich gegen Vorkasse und Liefergebühr in die Schweiz. Falls eine Zustellung nicht möglich ist werden die zusätzlich entstandenen Kosten dem Käufer in Rechnung gestellt.
c) Wir bemühen uns die bei Vertragsabschluss zu Grunde liegenden Lieferfristen einzuhalten. Eine Geltendmachung von Ansprüchen die aus einer Verzögerung der Lieferung entstehen ist nicht möglich. Ist ein bestelltes Produkt nicht lieferbar, behalten wir uns vor , vom Vertrag zurückzutreten.
3. Erfüllungsort
Erfüllungsort unserer Lieferungen und Leistungen ist ALL IN Davos, Talstrasse 4 , 7270 Davos. Änderungen werden schriftlich vereinbart.
4. Preise und Bezahlung
a) Alle Angebote auf Webseiten, in Katalogen, Prospekten, Ausstellungen usw. sind unverbindlich.
b) Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe für Werkstattarbeiten, so wird dies stets schriftlich erfolgen. Preisabweichungen von +/- 10 % sind darin enthalten.
c) Der Kostenvoranschlag kann dem Kunden bei Nicht Ausführung berechnet werden.
d) Die Preise verstehen sich rein netto und in Schweizer Franken. Die Bezahlung erfolgt bar oder mit Post-/ Maestro / Twint oder Kreditkarte. Andere Zahlarten werden schriftlich vereinbart.
e) Für Mahnungen kann zusätzlich eine Mahngebühr erhoben werden. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von
ALL IN Davos.
b) Bis zum Eigentumsübergang hat der Käufer den Kaufgegenstand sorgfältig zu behandeln und darf ihn weder veräussern , verpfänden noch der Verfügungsgewalt Dritter überlassen.
c) ALL IN Davos ist berechtigt, auf Kosten des Kunden die Eintragung im Register des Eigentumsvorbehaltes zu veranlassen.
6. Sachmängel
a) Werkstattarbeiten die von ALL IN Davos ausgeführt wurden sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Sollten Mängel auftreten oder der Kunde nicht zufrieden sein so ist dies innerhalb von 3 Tagen zu rügen. Nachdem bekannt gemacht wurde das Mängel oder Arbeiten nicht zur Zufriedenheit erledigt wurden ,muss ALL IN Davos die Möglichkeit gegeben werden diese zu beheben. Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen. Entstandene Kosten, die durch Mängelbeseitigung Dritter entstehen, werden von uns nicht ersetzt oder erstattet.
b) Beim Kauf neuer Bikes gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.
c) Beim Kauf gebrauchter Fahrzeuge ist jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, ausgeschlossen.
7. Garantie
Eine allfällige Garantie, welche über jene in Ziffer 6 hinausgeht, muss separat zwischen dem Kunden und ALL IN Davos vereinbart werden
8. Sonstige Haftung
a) ALL IN Davos haftet nur für Schäden, die durch uns & unser Personal in Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrages verursacht wurde. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen.
b) In allen Fällen ist die Haftung für Folgeschäden, wie namentlich entgangener. Gewinn oder Abgeltung von Ansprüchen Dritter (z.B. Konventionalstrafe), soweit nach Gesetz möglich, ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, seien sie direkter oder indirekter Art, die dem Kunden aus dem Betrieb eines Fahrzeuges oder an anderen Waren entstehen.
9. Versicherung / Haftung / Ausgabe / Rückgabe / Verlängerung / Mietgegenstände
a) Die Versicherung ist immer Sache des Mieters. Mieter bestätigen mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine Haftpflichtversicherung und damit eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen, die eine Fahrt mit dem Fahrzeug mit sich bringen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.
b) ALL IN Davos ist berechtigt ein angemessenes Depot zu verlangen (AUSWEIS, PASS, KREDITKARTE) Diese werden sicher in der Kasse bis zur Rückgabe aufbewahrt und unterliegen der Datenschutzrichtlinien von ALL IN Davos
c) Bei Defekten während der Mietdauer kann der Mieter das Fahrzeug gegen ein vergleichbares, wenn vorhanden austauschen. Der Mieter ist in jedem Fall für den Rücktransport des Fahrrades bis zur nächstmöglichen Rückgabestelle verantwortlich.
d) Die Rückgabe des Fahrzeuges / Gegenstandes muss zwingend vom ursprünglichen Mieter erfolgen. Ausnahmen bedingen einer schriftlichen Abmachung und werden auf dem Mietvertrag auch so festgehalten
e) Abholung und Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt stets zu den geltenden Öffnungszeiten und wird nur persönlich von einem Mitarbeiter von ALL IN Davos ausgegeben / zurückgenommen. Bei der Abholung des Mietgegenstandes ist der Zustand sofort zu überprüfen und zu beanstanden. Sollte eine Macke am Gegenstand erkennbar sein, so wird dieser gemeinsam von ALL IN Davos und dem Mieter im Mietvertrag vermerkt.
f) Mietgegenstände welche zu spät zurückgebracht werden können auf Grund der Überziehung nachverrechnet werden.
g) Wird ein Mietgegenstand nicht fristgerecht oder spätestens am Morgen des nächsten Tages zurückgebracht , wird eine Anzeige bei der örtlichen Polizei gestellt. Die daraus entstandene Aufwendung von 200,- CHF werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
h) Verlängerung der Mietdauer kann nur nach Genehmigung von ALL IN Davos erfolgen.
i) Durch den Mieter veranlasste Verlängerung ohne Zustimmung werden nicht akzeptiert und mit der Anzahl an Tagen nachverrechnet.
j) Der Mieter verpflichtet sich, das Strassenverkehrsgesetz einzuhalten und den Mietgegenstand sachgemäss und sorgfältig zu benutzen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts und daraus sich ergebenden Schäden an Drittobjekten.
k) Jegliche Zweckentfremdung und der Transport einer zweit Person sowie die Nutzung zu Rennzwecken ist untersagt.
l) Die Nutzung des Mietgegenstands erfolgt auf eigenes Risiko. ALL IN Davos lehnt jede Haftung in dieser Sache ab.
10. Touren und Fahrtechnikkurse
a) Anmeldung zu einem Angebot von ALL IN Sports GmbH gilt als verbindlicher Antrag. Das Vertragsverhältnis zwischen ALL IN Sports GmbH und dem Gast kommt durch die Anmeldebestätigung des Organisators zustande. Bei Buchungen für mehrere Personen ist die buchende Person Vertragspartei.
b) Die Bezahlung der Tour oder des Kurses kann vor Ort in bar oder mit Debit- und Kreditkarte / TWINT erfolgen.
c) Der Guide kann nur Zahlungen via TWINT QR Code oder bar entgegennehmen.
d) Die Kurse und Touren werden grundsätzlich so wie sie durch ALL IN Davos ausgeschrieben sind ausgeführt. All IN Davos behält sich jedoch vor, Änderungen vorzunehmen falls das Wetter, die Selbsteinschätzung der Teilnehmer mit dem tatsächlichen Können nicht übereinstimmt , vorzunehmen, wobei der Guide / ALL IN Davos bemüht ist, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten.
e) Falls auf Touren Film oder Bildmaterial entstanden sind, worauf Gäste und Teilnehmer abgebildet sind, kann die ALL IN Sports GmbH diese in Online-Medien und Print-Medien ohne Rückfrage verwenden.
11. Weitere Bestimmungen
a) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
b) ALL IN Davos behält sich das Recht vor die AGB`s den Gegebenheiten anzupassen. Es gelten jedoch immer jeweils die beim Kaufabschluss geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
c) Soweit nichts Besonderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Davos Platz, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht. Als Erfüllungsort gilt Davos Platz
Firmenadresse:
ALL IN Sports GmbH
Linardstrasse 2
7270 Davos Platz
Shop und Verleihort:
ALL IN Davos
Talstrasse 4
7270 Davos Platz
27.3.2024